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Was ist überhaupt eine Marke, welche Unterschiede gibt es, welche Kosten kommen auf dich zu und wie sah unser Weg aus? All das kannst du in diesem Blogbeitrag nachlesen.
Intro
we did it!
Wir haben Evender als Wortmarke angemeldet! Ein Grund für uns zum Feiern und zum Verfassen unseres ersten Blogbeitrags.
Vorab möchten wir einmal erwähnen, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung werden soll. Mit unseren Rechtskenntnissen, die nicht über 4 BWL-Semester hinausgehen, wollen wir uns das nicht anmaßen 😉
Dennoch möchten wir unsere Erfahrungen beim Gründen – und dazu gehört auch die Anmeldung einer Marke – mit euch teilen!
Natürlich müsste man die Marke, in unserem Fall “Evender”, nicht anmelden. Aber wie die Website des Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) es so schön beschreibt “Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar”. Und seien wir mal ehrlich, wer hofft nicht bei der Gründung darauf, dass die eigene Marke bekannt wird und entsprechend an Vermögenswert zunimmt?! Und diesen Wert möchte man sich dann durch die Anmeldung der Marke schützen.
Aber nun zu den Hard-Facts:


Eine Marke
Was ist eine marke & welche Unterscheidungen gibt es?
Im Marketing definiert sich der Markenbegriff als Kennzeichnungsrecht für ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung, häufig in der Verbindung aus Namen und Logo. Eine Marke kann geschützt werden, wenn sie unterscheidungskräftig ist, also sich z. B. nicht nur in beschreibenden Begriffen erschöpft oder in der konkreten Gestaltung ausreichend originell ist.
Durch das Eintragen der Marke, erhält der/die Inhaber:in einen gesetzlichen Schutz. Dieser Schutz erlaubt ihm oder ihr die Nutzung dieser Marke anderen Personen zu untersagen.
Häufig werden folgende 3 Marken unterschieden:
1. Wortmarke
Bei der Wortmarke, wie es der Begriff bereits erahnen lässt, werden Wörter geschützt. Diese Wörter können allerdings nicht nur Buchstaben, sondern auch Zahlen und andere Schriftzeichen enthalten. Bei der Wortmarke kann man einzelne Wörter (Einwortmarke) wie z.B. “Nike” schützen lassen, aber auch mehrere Wörter (Mehrwortmarke) wie z.B. “Coca Cola” oder ganze Sätze, wie den Slogan von Mc Donald’s “Ich liebe es”.
2. Bildmarke
Die Bildmarke hingen schützt 2-dimensionale Bilder, Piktogramme oder Symbole ohne Wortelemente. Diese dürfen aber keine lateinische Schrift beinhalten. Bei der Bildmarke gibt es noch die Überlegung, ob die Bildmarke in Schwarz/Weiß oder in individueller Farbe eingetragen wird. Durch die Eintragung in Schwarz/Weiß ist die Marke umfassender und weitreichender geschützt, allerdings auch angreifbarer. Aufgrund der frühen Phase, in der sich Evender befindet, ist es nicht sinnvoll bereits eine Bildmarke anzumelden. Die Gestaltung unseres Logos kann sich noch einige Male ändern.
3. Wort-/Bildmarke
Die Kombination aus Wort- und Bildmarke, die Wort-/Bildmarke, ist eintragungsfähig, wenn die Schrift mit einem Bild kombiniert wird.
4. Weitere Arten von Marken
Diese findest du hier.


Markenanmeldung mit Rechtsberatung
Warum die Markenanmeldung mit Rechtsberatung?
Der Prozess hinter der Markenanmeldung ist wesentlich komplexer als man annimmt. Sehr schnell verliert man sich in einem Bürokratiedschungel voller komplizierter Texte und offenen Fragen.
Bei der Anmeldung meldet man nicht einfach ein Wort oder Bild an, man meldet auch sogenannte Klassen an. Diese Klassen beschreiben die zu der Marke zugehörigen Waren- und Dienstleistungen. Alle Waren- und Dienstleistungen sind in 45 Klassen eingeteilt, wobei sich schnell die Frage stellt: Welche Klassen brauchen wir eigentlich? Und das nicht nur kurzfristig betrachtet, sondern für die nächsten 10 Jahre. Nachträglich noch eine Klasse anzumelden ist wesentlich kostspieliger, dafür muss nämlich eine neue Marke angemeldet werden.
Aufgrund dieser vielen Feinheiten, die man beachten muss, haben wir uns entschieden die Markenanmeldung mit Unterstützung einer Rechtsberatung durchzuführen. Dabei sind wir auf die Rechtsberatung NORDEMANN gestoßen und haben großartige Unterstützung von Frau Dr. Anke Nordemann-Schiffel erhalten. Gemeinsam haben wir alle möglichen Szenarien für Evender durchgespielt und nach einigen Iterationen die richtigen Klassen für uns identifiziert.
Ein weiterer kritischer Faktor sind die Kosten. Bei dem DPMA sind bereits bei der Anmeldung Gebühren in Höhe von rund 300 Euro fällig. Das DPMA kassiert die Gebühren, unabhängig davon ob die Marke eintragungsfähig ist oder nicht. Das heißt selbst wenn die Marke nicht eingetragen wird, ist das Geld weg.
Ob die einzutragende Marke bereits von anderen eingetragen wurde und unter Umständen anzufechten ist, prüft das DPMA ebenfalls nicht. Auch hier reicht googeln nicht aus. Ein großartiges Learning für uns: Zu Beginn hatten wir geschaut, ob der Name Evender schon vergeben ist. Da er im Markenregister auftaucht, hatten wir die Hoffnung aufgegeben, dass wir trotzdem uns weiterhin Evender nennen können. Doch durch die Rechtsberatung haben wir erfahren, dass die bereits eingetragene Marke “Evender” in anderen Klassen angemeldet ist und wir somit gute Chance haben uns auch als “Evender” eintragen zu lassen. Als “Laie” würde man solche Gegebenheiten sehr wahrscheinlich hinnehmen.
On Top wird die Rechtsberatung im DPMA Verzeichnis als Vertreter eingetragen. Das erzeugt einen professionellen Eindruck und hat zusätzlich einen schützenden Effekt.
Kosten
Was kostet eine markenanmeldung?
Die Kosten bei der Markenanmeldung sind unterschiedlich. Je nach Anzahl der beantragten Klassen, richtet sich auch die Gebühr für die Anmeldung. Die Anmeldegebühr beim DPMA für eine Marke mit bis zu drei Klassen beträgt rund 300 Euro. Jede weitere Klasse kostet 100 Euro.
Die Kosten für die Rechtsberatung richten sich nach dem individuellen Beratungsumfang. Bei einem Startup in der Frühphase kann man aber in der Regel mit einer Summe im hohen 3-stelligen Bereich rechnen.
Tipps & Links
wo könnt ihr euch weiter informieren?
Auf vielen Ratgeberseiten zu diesem Thema wurde geraten vorab zu prüfen, ob die Marke, die man gerne anmelden möchte, bereits existiert. Gesagt, getan. Auf folgender Seite haben wir also überprüft, ob die Marke “Evender” bereits vergeben ist. Hier jedoch nochmal der Hinweis, dass wir uns erst davon abschrecken lassen haben, dass es die Marke “Evender” schon gibt.
Auf der Seite des DPMA zu Marken findet ihr sehr gute Antworten zu euren Fragen zur Markenanmeldung.
Wir empfehlen Kontakt mit einer Rechtsberatung aufzunehmen und abzuklären, ob eine Rechtsberatung überhaupt nötig ist. In der Regel ist so eine Erstberatung kostenfrei.
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